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Bekanntmachung des Landesumweltamtes

Veröffentlicht am 17.01.2018

Mit Damtum vom 16. Januar 2018 hat das Landesumweltamt Brandenburg die Anträge der Investoren zu den Legehennenalagen in Zehlendorf bekanntgemacht. Die komplette Bekanntmachung ist hier zu finden. Damit ist nun auch amtlich, dass die Antragsunterlagen der Investoren vom 24. Januar bis einschließlich 23. Februar 2018 an diesen Stellen eingesehen werden können:

- im Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle West, Seeburger Chaussee 2, Haus 3, Zimmer 328, 14476 Potsdam OT Groß Glienicke,

- im Landkreis Oberhavel, FB Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, FD Wasserwirtschaft, Haus 1, Zimmer 1.76, Adolf-Dechert-Straße 1 in 16515 Oranienburg sowie

- im Stadtplanungsamt der Stadt Oranienburg, Schloßplatz 1, Schloss, Gebäude II, 1. OG im Foyer des Stadtplanungsamtes in 16515 Oranienburg.

Einwendungen können innerhalb der Einwendungsfrist vom 24. Januar bis einschließlich 23. März 2018 an die folgenden Adressaten gerichtet werden:

- Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle West, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam,

oder schriftlich

- Landkreis Oberhavel, Der Landrat,  Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg

- Stadt Oranienburg, Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg.

Der Verein Contra Eierfabrik bereitet derzeit in verschiedenen Ortsteilen Einwendungserkstätten vor. Außerdem werden kurzfristig Argumentesammlungen für Einwendungen zur Verfügung gestellt.

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