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Rechtliches: Warum das versprochene „Bio“ eben keines ist

Die Europäische Union (EU) gibt zur Haltung von Legehennen bei Bio eine einfache Regel vor:

VERORDNUNG (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008

Artikel 12

Spezifische Unterbringungsvorschriften und Haltungspraktiken für Geflügel

e)  jeder Geflügelstall beherbergt maximal

i)  4.800 Hühner,

ii)  3.000 Legehennen,

iii)  5.200 Perlhühner

Das bedeutet in einen Stall dürfen mit dem entsprechenden Auslauf von 4 m2 pro nur 3000 Legehennen gehalten werden. Hier sollen aber 21.000 Tiere in einen Stall gehalten werden. Dieser wird lediglich in Abteile mit jeweils 3.000 Tieren unterteilt. Alle Abteile werden über gemeinsame Einrichtungen versorgt, um die Bewirtschaftung zu vereinfachen. Trotz der Unterteilung bleibt das Gebäude rechtlich ein Stall. Damit wird gegen EU-Recht verstoßen und die erzeugten Eier dürften nicht als Bio verkauft werden. Alle bereits angebrachten Argumente zeigen auch so, dass es mit dem „Bio“ nicht weit her ist.

 

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