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Aktueller Stand desGenehmigungsverfahrens

Veröffentlicht am 12.05.2019

In der letzten Zeit gab es einige neue Entwicklungen rund um das Genehmigungsverfahren für die Eierfabriken in Zehlendorf und Wensickendorf. An dieser Stelle wollen wir deshalb einen möglichst knappen und doch informativen Überblick geben, wo wir aktuell stehen und wie es weitergehen wird.

 

Entscheidung des Landesumweltamtes

Das Landesumweltamt Brandenburg hat am 26.März 2019 den Antrag des „Vortallen Legehennenbetriebes“ vom 20. Februar 2017 zu Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Aufzucht und Haltung von Legehennen im Oranienburger Ortsteil Zehlendorf abgelehnt.  Das Gleiche gilt für den Antrag der Zehlendorfer „Bio Ei GbR“ und deren Pläne, eine gleichartige Anlage auf einem benachbarten Flurstück zu errichten und zu betreiben. Die Bekanntmachung des Landesumweltamtes ist sehr nüchtern und enthält keine Hinweise auf die Gründe, die der Entscheidung zugrunde liegen. Dem Vernehmen nach sollen es jedoch vor allem baurechtliche Gründe sein, die zur Ablehnung geführt haben. Die Investoren konnten offenbar nicht nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung im Außenbereich erfüllen. Diese sogenannte Privilegierung war auch von der Stadt Oranienburg stark in Zweifel gezogen worden.

 

Wie ist die Entscheidung zu bewerten?

Aus Sicht des Vereins „Contra Eierfabrik Oranienburg“ ist die Ablehnung des Antrages ein wichtiger Zwischenerfolg – nicht mehr und nicht weniger. Die Investoren können ihre Pläne nicht im Durchmarsch realisieren, sondern stoßen auch bei der Genehmigungsbehörde auf massive Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit ihrer Anträge. Dabei ist es bezeichnend, dass sich das Landesumweltamt auf einen wichtigen, aber längst nicht den einzigen Ansatzpunkt für Kritik an den Investorenplänen konzentriert hat. Offen ist damit weiterhin, wie es mit den 2.888 Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger gegen die Eierfabriken weitergeht. Ebenfalls offen ist, welche Rolle die darin genannten Argumente spielen. Diese Argumente haben nichts von ihrer Bedeutsamkeit verloren. Nach wie vor sehen wir die Belange des Gesundheitsschutzes, des Umwelt- und Naturschutzes sowie des Tierwohls bedroht. Dass es noch zu einem Erörterungstermin kommt, darf jedoch bezweifelt werden. Die Einwendungsfrist ist seit gut einem Jahr beendet, und bis heute ist ein solcher Termin nicht absehbar. Die Argumente der Bürgerinnen und Bürger sind damit jedoch nicht vom Tisch. Sie würden spätestens in einem Gerichtsverfahren wieder vorgebracht werden.

 

Wie geht es nun weiter?

Derzeit sind verschiedene Varianten denkbar. Die Investoren haben der Entscheidung des Landesumweltamtes zwar formell widersprochen, bislang jedoch keine Argumente geliefert. Das können sie natürlich noch tun. Dann wäre eine Zurückweisung des Widerspruchs denkbar, das Landesumweltamt würde also bei seiner Entscheidung bleiben. Die Folge davon könnte eine Klage der Investoren vor dem Verwaltungsgericht sein, der Beginn einer vermutlich langen, vielleicht jahrelangen Auseinandersetzung.  Das gleiche Ergebnis – die Klage – wäre zu erwarten, wenn das Landesumweltamt seine Entscheidung aufgrund des Widerspruchs revidierte. Dann würde der Verein „Contra Eierfabrik Oranienburg“ überlegen müssen, wie er rechtlich gegen die Entscheidung vorgeht, und dies dann auch umsetzen. Möglich ist jedoch auch, dass die Investoren ihren jetzigen Antrag fallen lassen und einen neuen Antrag stellen. Das würde die ganze Sache quasi zurück auf Start setzen – und alles begänne von vorn. Wie auch immer es weitergeht, der „Verein Contra Eierfabrik Oranienburg“ jedenfalls ist auf jede dieser Möglichkeiten vorbereitet und auch auf langwierige Verfahren eingerichtet. Das verdanken wir nicht zuletzt den vielen Spenden, die unsere „Kriegskasse“ gut gefüllt haben.

 

Was ist aus dem Bebauungsplan geworden?

Unabhängig von der juristischen Auseinandersetzung unterstützen wir weiterhin die Stadtverordneten und die Stadtverwaltung Oranienburgs darin, einen Bebauungsplan für Tierhaltungsanlagen für das Oranienburger Stadtgebiet aufzustellen. Das Ergebnis dieser Arbeit kann zwar solche Anlagen nicht verhindern, allein schon, weil ein solcher Bebauungsplan rechtswidrig wäre. Aber er schafft rechtliche Klarheit, wo unter welchen Voraussetzungen derartige Anlagen errichtet werden könnten. Unsere Anregungen sollen helfen, die Belange der Bürgerinnen und Bürger dabei besser zu berücksichtigen.

 

Wie macht der Verein weiter?

Aktuell sind wir zunächst einmal sehr gelassen. Das Heft des Handelns haben jetzt die Investoren; ihre nächsten Schritte bestimmen, wie es weitergeht. Als Verein sorgen wir dafür, dass das Thema Massentierhaltung in der Öffentlichkeit präsent bleibt. Denn auch wenn wir einen Zwischenerfolg verzeichnen konnten, die Gefahr ist dadurch nicht gebannt. Neben unserer Informationsarbeit sammeln wir weiter Spenden und suchen Verbündete. So hat es erste Kontakte zu „Pro Umwelt“ in Germendorf und anderen Bürgerinitiativen im Umland gegeben. Auch unser Bündnis mit anderen Bürgerinitiativen gegen Legehennenanlagen in Brandenburg bleibt aktiv.

 

Was können Sie tun?

Auch jetzt ist uns jede Hilfe willkommen. Auf unserer Internetseite finden Sie verschiedene Möglichkeiten, uns zu helfen. Das Wichtigste: Bleiben Sie wachsam und lassen Sie sich in Ihrer Ablehnung der Eierfabrik nicht entmutigen! Wir sind viele, und wir werden gewinnen. Denn es ist Zeit für eine Agrarwende, die das Wohl von Mensch und Tier und die Lebensgrundlage der Bauern vereint und nicht als Gegensatz versteht, wodurch letztendlich alle nur verlieren würden.

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